ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der L&L Gebäudeservice GmbH und dem Auftraggeber.2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art, Umfang und Auftragsdauer der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der L&L Gebäudeservice GmbH sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet,der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die L&L Gebäudeservice GmbH verpflichtet sich, alle Leistungen wie im Angebot/Auftrag vereinbart sach- und fachgerecht auszuführen. Auftragsänderungen bzw.
–erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
3. Die Auftragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ab Auftragsbeginn ein Jahr. Wird die
Dienstleistung nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Auftrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um
ein weiteres Jahr usw.. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit beträgt jeweils drei Monate vor Beginn eines neuen Auftragsjahres.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nichtunverzüglich begründete Einwendungen erhebt. Dabei muss Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – nach sofortiger Meldung der Fertigstellung durch
die L&L Gebäudeservice GmbH. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nachkommt. Bei Nichtwahrnehmung
eines Abnahmetermins durch die L&L Gebäudeservice GmbH gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Die L&L Gebäudeservice GmbH verpflichtet sich zur Nachbesserung, wenn vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel
beanstandet werden. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu
reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die L&L Gebäudeservice GmbH weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der
Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle
der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei
Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
§ 4 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs-und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Treten Änderungen bei diesen Bestimmungen auf, so ändern sich dementsprechend auch die Preise. Die angegebenen Preise sind
Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.§ 6 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet die L&L Gebäudeservice GmbH im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-versicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die der L&L Gebäudeservice GmbH nicht unverzüglich
gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar wenn nicht anders vereinbart. Skontoabzüge werden nicht anerkannt wenn nicht anders vereinbart.2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer
Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4. Sollten der L&L Gebäudeservice GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der L&L Gebäudeservice GmbH
gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die L&L Gebäudeservice GmbH ist in diesem Falle
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
§ 8 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz der L&L Gebäudeservice GmbH.§ 9 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.§ 10 Vertragswirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck derursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Die AGB der L&L Gebäudeservice GmbH gelten ab dem 01.07.2017.